Bericht erstellt am: 12.02.2025

Bericht zum LkSG

(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Berichtszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024
Name der Organisation: TGS Teegen Gebäudedienstleistungen GmbH
Anschrift: Max-Eyth-Str. 32, 70736 Fellbach

Inhaltsverzeichnis

A. Verkürzte Berichtspflicht nach §10 Abs. 3 LkSG

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

A. Verkürzte Berichtspflicht nach §10 Abs. 3 LkSG

A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung

Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im Berichtszeitraum festgelegt?

Der Geschäftsleiter Finance & Management der TGS Teegen Gebäudedienstleistungen GmbH (Jan Wörle) wurde zum Menschenrechtsbeauftragten gem. § 4 Abs. 3 LkSG benannt. Er ist für die Überwachung des Risikomanagements verantwortlich und informiert regelmäßig die Geschäftsführung über die Ergebnisse seiner Überwachungstätigkeit. Die Geschäftsführung (Thomas Teegen/Manuel Teegen) trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen

Es wurde im Berichtszeitraum kein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko festgestellt.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, in welchem Zeitraum die regelmäßige Risikoanalyse durchgeführt wurde:
Im regulären Kalenderjahr.

Das entspricht unserem Geschäftsjahr (01.01.2024 - 31.12.2024).

Beschreiben Sie nachvollziehbar die wesentlichen Schritte und Methoden der Risikoanalyse, zum Beispiel a) die genutzten internen und externen Quellen im Rahmen der abstrakten Risikobetrachtung, b) die Methodik der Identifikation, Bewertung und Priorisierung im Rahmen der konkreten Risikobetrachtung, c) ob und inwieweit Informationen zu Risiken und tatsächlichen Pflichtverletzungen, die durch die Bearbeitung von Hinweisen aus dem Beschwerdeverfahren des Unternehmens gewonnen wurden, bei der Risikoanalyse berücksichtigt wurden und d) wie im Rahmen der Risikoanalyse die Interessen der potentiell betroffenen Personen angemessen berücksichtigt werden.

Für den eigenen Geschäftsbereich:

Im ersten Schritt werden menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, die typischerweise in unserer Branche (Gebäudedienstleistungen) auftreten ermittelt (extern / abstrakt). Unter anderem mit den daraus gewonnen Erkenntnissen (Plausibilisierung der abstrakten Analyse) werden die jeweiligen Verantwortungsbereiche bzw. Fachabteilungen mittels Checklisten (erstellt durch den Menschenrechtsbeauftragten unter Einbeziehung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen)
hinsichtlich potenzieller Risiken aus den Bereichen "Menschenrechtliche Risiken nach LKSG § 2

Abs. 2" sowie den "Umweltrechtliche Risiken nach LKSG § 2 Abs. 3" befragt und abgeprüft (intern /konkret). Die Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken erfolgen transparent, nachvollziehbar und nach einer konsistent angewandten Systematik. Die Systematik umfasst "Art und Umfang der Geschäftstätigkeit", "Eintrittswahrscheinlichkeit", "Schwere der Verletzung nach Grad, Anzahl der Betroffenen und Unumkehrbarkeit" "Einflussmöglichkeiten" und "Verursachungsbeitrag". Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise aus unserem Beschwerdeverfahren, insofern konnten diese auch nicht bei der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Erhalten wir künftig Hinweise, so werden die Erkenntnisse hieraus in die Checklisten eingearbeitet und die Bemühungen/Fokussierung der Risikoidentifizierung in diesen Bereichen entsprechend erhöht, sodass ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess stattfinden kann. Die Einrichtung unseres Beschwerdeverfahrens ermöglicht es betroffenen Personen, Bedenken oder Verletzungen ihrer Rechte zu melden und ihre Interessen geltend zu machen. Das System gewährleistet Anonymität und Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung für die Hinweisgebenden. Durch transparente Berichterstattung über die Risikoanalyse und die ergriffenen Maßnahmen werden potenziell betroffene Personen informiert und eingebunden.

Für unmittelbare Lieferanten:

Ausgangspunkt der Risikoanalyse bei unmittelbaren Zulieferern ist die Erfassung aller Zulieferer des Betrachtungszeitraums mit Auftragsvolumen. In einer abstrakten Risikobewertung werden aus dem Kreis der Zulieferer durch die Berücksichtigung von Länder- und Branchenrisiken (Quellen sind unter anderem: "World Justice Project", "Walkfree Global Slavery Index", "Global Rights Index", "Environmental Performance Index" und der "CSR Risiko Check") die Hochrisikozulieferer ermittelt. Diese werden in einer konkreten Risikoanalyse individuell betrachtet (u.a. durch Selbstauskunft, Erfahrungen, Medienberichten oder auch Hinweisen aus dem Beschwerdeverfahren). Die Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken erfolgen transparent, nachvollziehbar und nach einer konsistent angewandten Systematik. Die Systematik umfasst "Art und Umfang der Geschäftstätigkeit", "Eintrittswahrscheinlichkeit", "Schwere der Verletzung nach Grad, Anzahl der Betroffenen und Unumkehrbarkeit" "Einflussmöglichkeiten" und "Verursachungsbeitrag". Es erfolgt eine Dokumentation in Form eines Risikoinventares. Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise aus unserem Beschwerdeverfahren, insofern konnten diese auch nicht bei der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Die Einrichtung unseres Beschwerdeverfahrens ermöglicht es betroffenen Personen, Bedenken oder Verletzungen ihrer Rechte zu melden und ihre Interessen geltend zu machen. Das System gewährleistet Anonymität und Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung für die Hinweisgebenden. Durch transparente Berichterstattung über die Risikoanalyse und die ergriffenen Maßnahmen werden potenziell betroffene Personen informiert und eingebunden.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, anhand welcher Verfahren Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich festgestellt werden können.

Neben dem eingerichteten Beschwerdesystem zur Meldung von potentiellen Verletzungen, dienen auch die implementierten Prozesse zur regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalyse zur Identifikation möglicher Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich. So werden u.a. alle im LkSG genannten Risiken/Sorgfaltspflichten mittels Checkliste bei den jeweiligen Abteilungen mindestens 1 x pro Jahr erfragt bzw. überprüft. Hierüberstellen wir sicher, dass unsere Prozesse regelmäßig auf Gesetzeskonformität hin überprüft werden.


Beschreiben Sie nachvollziehbar, anhand welcher Verfahren Verletzungen bei unmittelbaren Zulieferern festgestellt werden können.

Neben dem eingerichteten Beschwerdesystem zur Meldung von potentiellen Verletzungen, dienen auch die implementierten Prozesse zur regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalyse zur Identifikation möglicher Verletzungen bei unmittelbaren Lieferanten. Unter anderem fließen Medienberichte oder die Ergebnisse aus unserem Lieferantenfragebogen mit in die Analyse ein.

Beschreiben Sie nachvollziehbar, anhand welcher Verfahren Verletzungen bei mittelbaren Zulieferern festgestellt werden können.

Neben dem eingerichteten Beschwerdesystem zur Meldung von potentiellen Verletzungen, dienen auch die implementierten Prozesse zur anlassbezogenen Risikoanalyse zur Identifikation möglicher Verletzungen bei unmittelbaren Lieferanten. Unter anderem fließen Medienberichte oder die Ergebnisse aus unserem Lieferantenfragebogen mit in die Analyse ein.